Farm Spray
Gebrauchsfertiges Stallfliegenspray
Eigenschaften:
Universal Insektizid gegen Fliegen, Mücken, Milben und kriechendes Ungeziefer für Landwirtschaftsbetriebe, Mühlen, Bäckereien, Teppich- und Pelzhäuser und allgemeines Gewerbe.
Anwendungsbereich:
Landwirtschaftsbetriebe, Mühlen, Bäckereien, Teppich- u. Pelzhäuser, Camping, Gewerbe.
Anwendung:
Fliegen und Mücken:
Bevorzugte Aufenthaltsorte der Insekten wie Lampen, Fensterbänke oder Flächen mit Farmspray gründlich behandeln. Ameisen, Schaben, Silberfische, Kakerlaken, Spinnen usw. Schlupfwinkel, sowie Laufflächen reichlich einsprühen. Nach 2-3 Tagen Vorgang wiederholen.
Motten:
Kleidungsstücke, Polstermöbel, Teppiche im Abstand von 1m besprühen. Schränke und Schubladen vor Einrichtung des Aufbewahrungsgutes intensiv behandeln.
Hühner- und Vogelmilben:
Sitzstangen, Nistkästen und Gitter vorher reinigen. Danach aus kurzer Entfernung besprühen.
Milben:
Mit Farmspray die zu behandelnden Partien einsprühen. Vorgang nach 8-14 Tagen wiederholen.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Zusätzliche Informationen
| Inhaltsstoffe: |
0,5 g/l Tetramethrin, 5 g/l Geraniol, 8 g/l Permethrin |
|---|---|
| Wirkstoff: |
1g/kg Prallethrin,, 2g/kg Permethrin, 4g/kg Piperonybutoxid |
| GHS-Kennzeichnung: |
GHS02, GHS07, GHS09 |
| Signalwort: |
GEFAHR |
| Gefahrenhinweise: |
EUH208 Enthält Geraniol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar, H319 Verursacht schwere Augenreizung, H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen, H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung |
| Reg.-Nr: |
N-73195 |
Seit dem 01.01.25 gilt die Biozidrechts-Durchsetzungsverordnung (ChemBiozidDV) Biozide dürfen nach §10 Abs.1 nur noch einem Abgabegespräch gemäß §11 Abs 2 Nr 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden-Wir dürfen die Ware erst nach einem Abgabegespräch versenden. Bitte rufen sie uns nach dem Kauf zurück unter 015563633171 oder geben Sie bei der Bestellung eine Rückrufnummer an .
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