Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Seit dem 01.01.2025 gilt die Biozidrechts-Durchsetzungsverordnung (ChemBiozidDV). Biozide dürfen nach § 10 Abs. 1 nur nach einem Abgabegespräch gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Wir dürfen die Ware erst nach einem Abgabegespräch versenden. Wir setzen uns nach Ihrer Bestellung mit Ihnen in Verbindung.
Pheromonfalle zur Befallsermittlung von Kirschfruchtfliegen (Rhagoletis cerasi). Durch den Spezialleim bleiben die Schädlinge an der Falle haften und der Befall kann durch einen täglichen Kontrollblick auf die Falle festgestellt werden.
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Solabiol Kirschfruchtfliegen Fallen 5 Stück
€12,89