Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Seit dem 01.01.2025 gilt die Biozidrechts-Durchsetzungsverordnung (ChemBiozidDV). Biozide dürfen nach § 10 Abs. 1 nur nach einem Abgabegespräch gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 der ChemBiozidDV abgegeben werden. Wir dürfen die Ware erst nach einem Abgabegespräch versenden. Wir setzen uns nach Ihrer Bestellung mit Ihnen in Verbindung.
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