Etisso Total Unkraut-frei Ultra 250 ml
Nicht bienengefährlichAuszug § 12 Pflanzenschutzgesetz Absatz 2:Pflanzenschutzmittel
dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen
Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen jedoch
nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern
angewandt werden.
Total
Unkrautvernichter gegen alle vorhandenen und schwer zu bekämpfenden
Unkräuter und Gräser in Kernobst, Zierpflanzen, Rasen und Wege und
Plätze mit Holzgewächsen
Wirkstoff(e):
360 g/l Glyphosat
100 ml für bis zu 250 m²
Eigenschaften und Wirkungsweise:
Etisso
Total Unkrautfrei ultra ist ein nicht selektives Blattherbizid mit
systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze
aufgenommen und mit Hilfe des Saftstroms in der gesamten Pflanze
einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Wurzeln, Ausläufer,
Speicherorgane) verteilt. Auch mehrjährige Unkräuter und Ungräser werden
auf diese Weise sicher bekämpft. Das Produkt hat keine Bodenwirkung.
Gebrauchsanleitung:
Anwendungszeitraum: Frühjahr bis Herbst
Einsatzgebiete:
Anwendungsgebiete & Dosierung für die Spritzanwendung:
Auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen (Abdrift vermeiden)*
10 ml (1 Dosierkammer) in 330 ml Wasser für 10 m²
Vorbereitung zur Rasenneueinsaat, d. h. Altrasen und Unkräuter werden vernichtet
10 ml (1 Dosierkammer) in 250 - 1000 ml Wasser für 25 m²
Unter Kernobst, ab Pflanzjahr
10 ml (1 Dosierkammer) in 200 - 800 ml Wasser für 20 m²
*genehmigungspflichtig
Nicht auf vorhandenen Rasenflächen verwenden. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
Herstellung der Spritzbrühe:
Brühebehälter
mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Produkt unter
gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Nie
mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende
Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf die zuvor behandelte
Fläche ausbringen. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte
Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Gegen ein- und zweikeimblättrige
Unkräuter unter Kernobst sowie vor der Saat von Rasen und Zierpflanzen.
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.
- Keine Anwendung auf oder unmittelbar an Flächen, die z. B. mit Beton, Bitumen, Pflaster und Platten versiegelt sind
- Es genügt, die Unkräuter zu befeuchten
- Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden, möglichst Spritzschirm verwenden, da Schäden möglich
- nach 7-10 Tagen setzt die sichtbare Wirkung ein
- Regen 4 Stunden nach der Anwendung und später beeinträchtigt die Wirkung nicht
Anwendungsbereich(e):Etisso
Total Unkrautfrei ultra wird gegen vorhandenen Unkraut- und
Ungrasbewuchs sowie schwerbekämpfbare Wurzelunkräuter eingesetzt.
Anwendung zur Kulturvorbereitung, unter Kernobst, zur Rasenerneuerung
sowie zur Einzelbehandlung von Unkräutern.
Gut bekämpft werden:Ampferarten,
Berufskraut, Bingelkraut, Große Brennessel, Distelarten,
Ehrenpreisarten, Weißer Gänsefuß, Hahnenfuß, Hohlzahnarten, Honiggras,
Huflattich, Kamille, Kettenlabkraut, Knöterich, Kreuzkraut, Löwenzahn,
Melde, Gemeine Quecke, Farn, Rispenarten, Schilf, Vogelmiere, Wegerich,
Weißklee, Wiesenkerbel, Zaun- und Ackerwinde. Außerdem für die
herkömmlichen Rasengräser.
Nicht bekämpft werden:Schachtelhalm, Salbeigamander, Giersch, Mauerpfeffer
Weitere Hinweise:
Behandelter Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.
Wartezeiten:
Kernobst: 42 Tage. Für alle anderen gilt: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Lagerung:
Etisso
Total Unkrautfrei ultra in der Originalverpackung kühl, trocken, unter
Verschluss getrennt von Nahrungs- und Futtermittel lagern.
Weitere Hinweise:
Durch
sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass Etisso Total Unkrautfrei ultra
bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke
geeignet ist. Da die Anwendung des Mittels außerhalb unseres
Einflussbereiches liegt, haften wir nur für einwandfreie Qualität zum
Zeitpunkt der Lieferung.
Abfallbeseitigung/Entsorgung:
Mittelreste
und Verpackungen mit Restanhaftungen der zuständigen
Abfallbeseitigungsanlage zuführen. Leere Faltschachtel der
Wiederverwertung zuführen.
Achtung:Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässigZugelassene Anwendungsgebiete: Obstbau, Zierpflanzenbau.Sicherheitshinweise:Jeden
unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Darf
nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch
Kennzeichnungsetikett lesen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung
oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Bei Gebrauch nicht essen,
trinken oder rauchen. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer
gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von
Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und
Straßenabläufe verhindern.) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und
Umwelt Gebrauchsanleitung einhalten. Dicht abschließende Schutzbrille,
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen
Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Bei
Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung
(mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Behandelte Flächen/Kulturen
erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Da die
Anwendung und Lagerung des Mittels außerhalb unseres Einflusses liegen,
übernehmen wir hierfür keine Haftung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Die
Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht
landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden,
ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12
Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder
Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen
jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und
Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte
Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu
einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden