BALLISTOL PFEFFER KO FOG Tierabwehr Pfefferspray 40 ml
BALLISTOL PFEFFER KO FOG Tierabwehr Pfefferspray 40 ml
Marke: : Ballistol
Artikelnummer: EB-144340890257
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Lieferdatum Dec 28 - Jan 01
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BALLISTOL PFEFFER KO FOG Tierabwehr Pfefferspray 40 ml
Pfeffer-KO FOG
Produktinformationen
- Mit 11 % OC und über 2,5 Mio SHU’s die stärkste „biologische Keule“, die unter allen Umständen wirkt!
- Mit höchstdosiertem natürlichen Cayenne-Pfefferkonzentrat Oleresin Capsicum in Lebensmittelqualität
- Sprühweite bis zu 4 Meter
- PFEFFER-KO FOG mit Sprühnebel (ideal für sicheres Treffen)
- In Deutschland zählt Pfefferspray zu den Tierabwehrsprays, das vorsätzlich gegen Menschen nicht verwendet werden darf. In anderen Ländern kann es nach Länderrecht abweichende Regelungen geben, die Pfeffersprays allgemein auch zum Einsatz gegen Menschen erlauben oder total verbieten.
In Deutschland darf Pfefferspray ohne Einschränkung und Altersnachweis verkauft werden.
Die effektiven Verteidigungssprays gegen Mensch und Tier
Das Mittel der Wahl unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit
Unterschiedliche Auffassungen über die Verhältnismäßigkeit bei Notwehr
und Selbstverteidigung führten von Seiten der potentiell Gefährdeten,
meist Frauen und Teenager, zu verstärkter Nachfrage nach geeigneten
Verteidigungsmitteln. Eine dieser Alternativen sind die so genannten
Tränengassprays, auch Verteidigungssprays oder Reizstoffsprays genannt.
Der Ausdruck "Tränengas" ist irreführend, da es sich bei den erlaubten
Wirkstoffen nicht um Gase handelt, sondern ausschließlich um kristalline
Feststoffe oder Flüssigkeiten, die in Sprayform zur Anwendung kommen.
1. Geforderte Eigenschaften
solcher Sprays muss natürlich der effektive Schutz der/des
Angegriffenen sein bei möglichst geringer physischer Beeinträchtigung
des Angreifenden. Diese Einschränkung erscheint zwar absurd, ist aber
nach einigen uns vorliegenden Prozessberichten, nach denen das Opfer
plötzlich zum Täter gestempelt wurde, durchaus angebracht.
Was heißt
denn "verhältnismäßig" in der Selbstverteidigung? Dazu drei Testfälle.
Fünf Rowdys pöbeln in einer Fußgängerzone Herrn Müller an, fordern Geld
und Zigaretten. Hilfe von anderen Passanten ist nicht zu erwarten. Frau
Meier fährt im einsamen Park ein Baby spazieren, zwei Männer nähern
sich, werden zudringlich und betatschen sie ... Ein Drogenabhängiger
setzt dem alten Rentner Schultz ein Messer an den Bauch und verlangt
Geld. Gesetzt den Fall, alle drei Bedrängten wären im legalen Besitz
einer Schusswaffe, wann wäre der Gebrauch davon "angemessen"?
Darf Herr Müller die Waffe ziehen, um sich die Rowdys vom Leib zu
halten? Darf er abdrücken, wenn diese trotzdem auf ihn eindringen? Muss
sich Frau Meier betatschen lassen, wenn ihr die beiden erklären, sie
wollten ja nur ein bisschen... Darf Herr Schultz ohne vorherige Warnung
schießen, wenn er die Messerspitze auf der Haut fühlt? In allen Fällen:
Ausgang ungewiss, Staatsanwalt und Richter entscheiden am grünen Tisch,
wer wie in welcher Situation hätte handeln dürfen.
In den
geschilderten Fällen, und nicht nur in diesen, wäre die Verteidigung mit
einer Schusswaffe unter Umständen für den/die Angreifer tödlich. Mit
einem geeigneten Verteidigungsspray wie DEFENOL oder CS-KO hätte unter
Umständen ein gleich effektiver Schutz weitaus mildere Folgen gehabt.
Was ist nun eigentlich ein geeignetes Verteidigungsspray?
2. Physikalische Anforderungen an ein Verteidigungsspray
In
der Anlage 2 der 1. Verordnung zum Waffengesetz werden die
Anforderungen an Reizstoffsprays beschrieben. Danach können die
Reizstoffsprays gasförmig, als Aerosol oder in gelöster Form versprüht
werden, müssen aber eine Mindestreichweite von 1,5 m besitzen. Für die
Praxis sollte man unbedingt fordern, dass möglichst viel Wirkstoff in
möglichst hoher Konzentration in einem möglichst engen Sprühkegel
versprüht wird.
Er sollte auf eine Entfernung von 1,5 Metern
nicht mehr als das Doppelte eines Gesichtsdurchmessers betragen. Als
Regel gilt: je "nasser" der Sprühstrahl und je höher die Ausbringrate
beim Sprühen, desto wirksamer und weniger anfällig ist das Spray auch
bei leichtem Gegenwind. DEFENOL hat einen ausgesprochenen nassen
Sprühstrahl und erfüllt diese Forderungen voll und ganz.
Reizstoffsprays im Lippenstiftformat haben in der Regel eine
vergleichsweise geringe Ausbringrate, sind schnell leergesprüht und sind
problematisch beim gezielten Sprühen. Aus diesem Grund stellen sie eher
ein Risiko dar als einen wirksamen Schutz. Zuverlässig und mehrmalige
"Schüsse" sind Dosen von 40 und 50 ml Inhalt, wie dies bei DEFENOL der
Fall ist.
3. Wahl des Reizstoffes
Die
Verteidigungssprays der ersten Generation enthielten Pfeffer und
Paprikaextrakte, später kam Allylsenföl (chemische Bezeichnung
Allylisothiocyanat), der tränenreizende Wirkstoff der Zwiebel, zum
Einsatz. Heute werden in Deutschland fast ausschließlich die Reizstoffe
CN (omega-Chloracetophen) und CS (2 Chlorbenzylidenmalodinitril)
verwendet. Der Reizstoff CR wird in Deutschland nicht eingesetzt.
Derzeit werden vom Bundeskriminalamt für den freien Verkauf nur Sprays
mit maximal 80 mg CS bzw. CN zugelassen; die Wirksamkeit dieser Menge
ist erwiesen, die Begrenzung jedoch strittig, da die Polizei bei
Einsätzen gegen Demonstranten bis zu 5%-Konzentrationen verwendet.
DEFENOL enthält selbstverständlich die zulässige Höchstmenge.
Heute sind wieder Pfeffer-Sprays „in“, nachdem diese in den USA als
sogenanntes unschädliches Abwehrspray propagiert wurden. Das Pfeffer-
bzw. Paprikakonzentrat wird in der Regel als ´Oleoresin Capsicum´,
abgekürzt ´OC´, bezeichnet und ist ein Extrakt aus den scharfen
Parprikaschoten. Gefördert wurde diese Entwicklung durch die
Produkthaftung, derzufolge der Einsatz von CN oder CS hohe
Schadensklagen aufgrund vorgetäuschter Schäden und Spätfolgen befürchtet
werden. Bei Pfefferkonzentraten wird dies in den USA nicht befürchtet,
da das Konzentrat in wesentlich geringerer Konzentration auch in scharf
gewürzten Speisen verwendet wird. Dessen ungeachtet kann jedoch ein
damit getroffener Asthmatiker ebenso wie beim Reizstoff CS oder CN einen
asthmatischen Anfall erleiden.
4. Toxikologische Daten zu CS, CN und OC
Die beiden Reizstoffe wurden in den vergangenen dreißig Jahren
eingehend auf ihre toxikologische Wirkung untersucht. Dabei erwies sich
der "klassische" Reizstoff CN als deutlich toxischer als dies bei CS der
Fall ist.
Oral verabreicht betrug die LD 50 (tödliche Dosis
bei 50 % der Versuchstiere) bei Ratten für CS ca. 200 mg/kg, für CN
dagegen unter 100 mg/kg. Lösungen von 4 % CN riefen permanente
Hornhautschädigungen am Auge hervor, wogegen dies bei CS erst ab 10 %
der Fall war.
Nach einer Studie der Universitätsaugenklinik
Münster kann CN am menschlichen Auge zu einer bleibenden Hornhauttrübung
führen, nicht dagegen CS. Untersuchungen an Ratten und Kaninchen
zufolge erwies sich CS auch in höheren Konzentrationen (bis zu 60 mg/cbm
Atemluft) nicht embryo oder erbgutschädigend. Neben der Wirksamkeit
favorisieren diese Befunde die Verwendung von CS.
Der Reizstoff
OC (Pfeffer- bzw. Paprika-Konzentrat, Oleoresin Capsicum), den wir
verwenden, besitzt Lebensmittelqualität. Man kann damit also auch ein
deftiges Gulasch würzen. Dementsprechend hinterlässt es auch keine
bleibenden Schäden an Augen und Atemtrakt. Trotzdem wirkt es, bedingt
durch Bronchial- und Hustenreiz sowie Tränenfluss, überzeugend sicher.
5. Wirkungsweise und Erste Hilfe bei Missbrauch
In
der Regel wird bei der Anwendung von DEFENOL bereits beim ersten
Sprühstrahl das Gesicht des Angreifers getroffen. Ungeschützte Augen
schließen sich durch sofort entstehenden brennenden Schmerz
reflektorisch, je nach CS-Menge kommt es zu einem Lidschluss, der
mehrere Minuten anhalten kann. Auf der Gesichtshaut erzeugt CS ebenfalls
einen brennenden Schmerz, gleiches gilt für Mund und
Nasenschleim-häute. Der Betroffene ringt nach Luft, obwohl die
Sauerstoffversorgung des Körpers gewährleistet ist. Diese subjektive
Atemnot wird durch das Brennen des Reizstoffes hervorgerufen, der
Betroffene versucht durch tiefes Einatmen instinktiv den Schmerz zu
mildern, dabei gerät jedoch der Reizstoff noch tiefer in die Atemwege
und verstärkt die Symptome. In seltenen Fällen kann bei Asthmatikern ein
Anfall ausgelöst werden.
Je nach Sprühdauer, Abstand und
Reizstoffmenge können die geschilderten Beschwerden bis zu dreißig
Minuten andauern, in den meisten Fällen tritt nach 5 bis 10 Minuten
spürbare Besserung ein. Die Reizwirkung lässt nach, das brennende Gefühl
schwindet, lediglich die Augen tränen noch nach und auch die
Nasensekretion bleibt für einige Zeit verstärkt. In der Regel ist der
Betroffene nach einer Stunde wieder voll einsatzfähig, bleibende Schäden
wurden nicht nachgewiesen, auch wenn in einigen Fällen der Angreifer im
Gerichtsverfahren Schmerzensgeld und sogar Arbeitsunfähigkeitsrente
durchsetzen wollte.
Nach Missbrauch ist sofortiges Waschen mit
viel kaltem Wasser die beste Linderung, Augenspülung mit einem weichen
Strahl kalten Wassers verkürzt die Leidenszeit deutlich. Unbedingt
sollte man auf raschen Kleiderwechsel achten, da festhaftende CS
Partikel noch nach Tagen wirken können.
Am besten ist die
chemische Reinigung der Wäsche, auf diese Weise werden alle CS-Spuren
beseitigt. Wurde CS in geschlossenen Räumen versprüht, dann hilft nur
intensives Lüften, evtl. feuchtes Wischen der Einrichtungsgegenstände,
da CS mit Wasser hydrolisiert, die Abbauprodukte sind nicht mehr
reizend.
Auf stark betrunkene Personen wirken weder CN noch CS,
aber auch Pfeffersprays nur eingeschränkt. Je nach Trunkenheitsgrad
vertragen diese Personen eine "volle Ladung", ohne Wirkung zu zeigen. Im
alkoholisierten Zustand ist das Schmerzempfinden stark bis völlig
reduziert, gleiches ist aus der Narkose bekannt. Lediglich Pfeffersprays
rufen eine reflektorische Reaktion des Atemtraktes hervor, so daß dem
Getroffenen ´die Luft wegbleiben´ kann, aber nicht muß.
So
kann es vorkommen, dass eine stark betrunkene Person einen Beinbruch
oder eine andere schwere Verletzung überhaupt nicht spürt. Andererseits
sind aber derart alkoholisierte Menschen nicht mehr zu Gewalttaten
fähig, da ihre Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt ist. Der Einsatz
eines Reizstoffsprays ist somit gar nicht notwendig.
Hunde
reagieren angeblich auf CN empfindlicher als auf CS. Diese Ansicht
konnte von uns nicht bestätigt werden. In jedem Fall ist bei der Abwehr
angreifender Hunde darauf zu achten, daß der/die Angegriffene zunächst
ruhig stehen bleibt und im Notfall gezielt auf Augen, Nase und Lefzen
sprüht. Am Fell haftender Reizstoff zeigt keinerlei Wirkung. In der
Regel sucht dann der angreifende Hund jaulend das Weite, wenn Augen,
Schnauze und Lefzen getroffen sind.
